Was bedeutet es, nicht-binär zu sein? 4 wichtige Punkte

1. Nicht-binär zu sein bedeutet:

Eine Person ist weder (nur) männlich, noch (nur) weiblich. Wie sich das genau anfühlt, wissen nicht-binäre Personen selbst am besten – wie auch bei jeder anderen Geschlechtsidentität. Nicht-binären Personen werden häufig Erwartungen entgegengebracht, wie sie aussehen sollen, welche Kleidung sie tragen, wie sie sich stylen oder wie sie sich verhalten sollen. Darum geht es aber eigentlich nicht. Geschlecht ist nicht abhängig von oder ablesbar an Äußerlichkeiten, Vorlieben oder anderem.

2. Nicht-Binarität und Körper

Nicht-binär ist ein Körper, wenn das geschlechtliche Selbstverständnis (die Geschlechtsidentität) dieser Person nicht-binär ist. Der Körper muss sich nicht verändern. Manche nicht-binäre Menschen entscheiden sich für eine Geschlechtsangleichung, also eine Hormontherapie und/oder einen medizinischen Eingriff, um ihren Körper an ihre Identität anzugleichen. Für einige Menschen ist die Veränderung des Aussehens (Kleidung, Schminke, …), des Körpers oder des Namens eine Möglichkeit, die eigene Identität für sich selbst erfahrbar zu machen und anderen gegenüber zu kommunizieren. Das ist aber nicht bei allen nicht-binären Menschen so. Manche wissen von sich selbst, dass sie nicht-binär sind, und haben nicht das Bedürfnis, etwas auf diesen Ebenen zu verändern.

3. Nicht-Binarität und Pronomen

Nicht-binäre Menschen benutzen verschiedene Pronomen. Das können die bekannten Pronomen „er“ und „sie“ sein, oder sogenannte Neopronomen wie „sier“, „sie*er“, „si_er“, „xier“, „nin“, „dey“ oder das englische Pronomen „they“. Manche Personen verwenden gar keine Pronomen – anstatt dessen wird der Name gesagt, wenn Menschen über die Person sprechen. Es ist immer eine gute Idee, den Namen zu verwenden, wenn das Pronomen einer Person nicht bekannt ist.

4. Rechtliche Erfassung des Geschlechtseintrags und des Namens

Momentan gibt es in Deutschland offiziell die Geschlechtseinträge „weiblich“, „männlich“ „divers“ oder „keine Angabe“. Den dritten positiven Geschlechtseintrag „divers“ gibt es seit 2019. Das dafür neu eingeführte Gesetz gilt aber nur für intergeschlechtliche Menschen (mehr zum Thema Intergeschlechtlichkeit könnt ihr hier lesen). Nicht-binäre und trans* Menschen können ihren Namen und Personenstand weiterhin nur mithilfe des veralteten und diskriminierenden Transsexuellengesetzes ändern. Das stellt viele nicht-binäre Personen vor große Herausforderungen und Probleme. 2023 könnte sich das ändern: Dann soll endlich ein neues Gesetz in Kraft treten (das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz), das es trans* und nicht-binären Personen erleichtert, ihren Namen und Geschlechtseintrag offiziell zu ändern.

Mehr zum Thema Geschlechtsidentität und zu den Forderungen von trans* Menschen gibt es hier zu lesen.