Kinderrechte: 5 wichtige Punkte

Wir erklären, was Kinderrechte sind, welche Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention stehen und welche Diskussion es in Deutschland um Kinderrechte gibt. Wir gehen darauf ein, was Kinderrechte mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu tun haben und warum es dazu gehört, mit Kindern und Jugendlichen altersgerecht darüber zu sprechen.

1. Was sind Kinderrechte und wo sind sie festgelegt?

Kinderrechte sind international geregelte Standards zum Schutz von Kindern. Warum braucht es überhaupt Kinderrechte? Schließlich gibt es doch die Menschenrechte, die für alle Menschen gelten – und damit auch für Kinder! Dafür gibt es verschiedene Gründe: Kinder haben besondere Bedürfnisse. Es ist zum Beispiel wichtig, dass sie lernen und zur Schule gehen können. Kinderrechte sind festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention und in in der Bundesrepublik deutschland (BRD) z.B. im Kinderjugendhilfegesetz. Das Grundgesetz in der BRD stärkt Elternrechte und versucht so, auch Kinder über einen Umweg zu schützen.

2. Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?

Seit 1989 gibt es die UN-Kinderrechtskonvention – der wichtigste internationale Vertrag, der die Rechte von Kindern festschreibt. In den UN (United Nations, auf Deutsch Vereinte Nationen) sind fast alle Staaten der Welt vertreten. Kinder sind in der Kinderrechtskonvention alle Menschen unter 18 – die Kinderrechte gelten also auch für Jugendliche. Die Kinderrechtskonvention wurde von 196 Staaten unterschrieben, 1992 auch von der BRD. Über ihre Einhaltung wacht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Die Länder, die die Konvention unterzeichnet haben, müssen diesem Ausschuss berichten, was sie zur Umsetzung der Kinderrechte tun.

3. Welche Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention?

Kinder müssen ihre eigenen Rechte kennen, um sich für sie stark machen zu können. Wichtige Rechte, die in der Kinderrechtskonvention stehen, sind zum Beispiel:

Artikel 2, Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Alle Kinder auf der Welt haben die gleichen Rechte und dürfen nicht wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion, der finanziellen Situation der Eltern oder einer Behinderung diskriminiert werden.

Artikel 9, Recht auf Mitbestimmung: Kinder haben ein Recht auf eine eigene Meinung und auf Beteiligung. Das heißt, dass sie angehört werden sollen, wenn Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um sie geht.

Artikel 13, Recht auf Information und freie Meinungsäußerung: Kinder haben ein Recht ihre Gedanken und Gefühle auf unterschiedliche Arten mitzuteilen – ohne Andere dabei zu verletzen. Kinder haben ein Recht auf Zugang zu Informationen und Wissen aus verschiedenen, nationalen und internationalen Quellen, damit sie sich ihre Meinung bilden können.

Artikel 16, Recht auf Achtung der Privatsphäre: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Das heißt zum Beispiel, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte Handys und Tagebücher ihrer Kinder nicht ohne deren Einverständnis anschauen sollen.

Artikel 19, Recht auf Schutz vor Gewalt: Kinder haben ein Recht auf Gewaltfreiheit. Auch innerhalb der Familie!

Artikel 22 & 38, Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Wenn Kinder als Geflüchtete in ein Land kommen, haben sie ein Recht auf Schutz und Hilfe – egal ob ihre Eltern bei ihnen sind, oder nicht (Artikel 22). Ein Zusatzvertrag bestimmt, dass Kinder nicht als Kindersoldat_innen an bewaffneten Konflikten beteiligt werden dürfen (Artikel 38).

Artikel 31, Recht auf Spiel & Freizeit: Kinder haben ein Recht auf Freizeit, um zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Dafür muss es auch genügend Platz und Raum geben.

4. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention sagt: Kinder und Jugendliche haben das Recht, diskriminierungsfrei zu leben (Artikel 2). Diskriminierungsfreiheit bedeutet auch, die eigene sexuelle Orientierung oder das eigene Geschlecht ausleben zu dürfen. Hier können die Menschenrechte der Eltern mit den Kinderrechten in Konflikt geraten. Zum Beispiel, wenn Kinder streng religiös erzogen werden und deshalb ihre sexuelle Orientierung nicht selbstbestimmt leben dürfen.

Wir finden, Kinder und Jugendliche sollten:

  • Zugang zu Wissen über unterschiedliche Lebensweisen bekommen (zu Geschlecht, Sexualität usw.), ohne dass manche davon als „normal“ oder besser dargestellt werden;
  • ernstgenommen werden, z.B. wenn sie Wünsche haben oder von Erfahrungen erzählen;
  • Unterstützung auf ihrem Weg erhalten, auch in Momenten, in denen man selbst einen anderen gehen würde;
  • und Schutz vor Gewalt (verbaler, körperlicher, sexueller) erhalten, egal, welches Geschlecht und welche sexuelle Orientierung sie haben.

5. Stehen Kinderrechte im Grundgesetz?

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und zwar schon vor mehr als 25 Jahren. Weil die Kinderrechtskonvention nicht genau formuliert, wie ihre Umsetzung aussehen soll, müssen das Politiker_innen mit Hilfe von Expert_innen überlegen. Wenn sie die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sind sie dazu verpflichtet. Dazu müssen die Länder oft ihre eigenen Gesetze ändern. Das heißt aber noch nicht, dass das auch geschehen ist. In Deutschland spricht das Grundgesetz immer noch nur über Kinder (Artikel 6). Es sagt zum Beispiel, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen (Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetz). Daran wird kritisiert, dass nicht die Kinderrechte, sondern die Elternrechte gestärkt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht selbst einklagen können. Kinderrechte und Elternrechte sind also nicht das gleiche. Daher fordern viele Organisationen in Deutschland, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden und damit besser umgesetzt werden können.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt in Deutschland alle Leistungen für Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene sowie deren Familien. Zwei wichtige Prinzipien der Kinderrechtskonvention werden vom Kinder- und Jugendhilfegesetz berücksichtigt, kommen aber nicht im Grundgesetz vor. Diese Prinzipien sind das sogenannte Kindeswohlprinzip und das Recht auf Beteiligung – zwei komplizierte Begriffe für ziemlich wichtige Rechte.

  • Das Kindeswohlprinzip heißt, dass bei allen Entscheidungen, bei denen es um Kinder geht, auch deren Interessen an erster Stelle stehen müssen. Kinder dürfen viele Entscheidungen, in denen es um sie geht, nicht selbst treffen – das Kindeswohlprinzip soll deshalb dafür sorgen, dass Interessen und Bedürfnisse von Kindern trotzdem im Mittelpunkt stehen.
  • Was die Interessen und Bedürfnisse von Kindern sind, kann aber niemand wissen, ohne mit ihnen gesprochen zu haben. Darum geht es beim Recht auf Beteiligung: Die Meinung von Kindern soll bei Themen und Entscheidungen, die sie betreffen, gehört und berücksichtigt werden.

Das Kinderrecht auf Beteiligung ist aber nicht immer einfach einzuhalten: Es gibt viele Situationen, in denen Eltern oder Erziehungsberechtigte für und über ihre Kinder entscheiden. Das kann wichtig sein und dazu beitragen, Kinder zu schützen. Gleichzeitig kann es Kindern die Möglichkeit wegnehmen, für sich selbst zu entscheiden.

Literatur